Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Garantieansprüche
Roc4Life
27.04.2009, 21:14
Hallo Leute,
da ich auf anhieb keinen Thread dazu gefunden habe, starte ich einfach mal nen neuen. und ich denke der eine oder andere kennt solche Probleme wie ich sie jetzt habe.
Ich brauche da mal eure Unterstützung bzw Fachwissen.
Ich habe im Juni 2007 mir einen Fernseher im T-Online Shop bestellt.
Im Februar diesen Jahres hat der Fernseher einen Fehler bekommen(Lässt sich nur sporadisch einschalten).
Ich habe daraufhin das Gerät bei T-Online reklamiert und die haben den auch kostenfrei abgeholt...nach 6 Wochen!!! kam der Fernseher wieder mit einem Zettel auf dem Stand, das der angegebene Defekt nicht festgestellt werden konnte...wie gesagt, dafür haben die 6 Wochen gebraucht.
Daraufhin bin ich bei denen am telefon eskaliert, nun ist der fernseher wieder seit 3 wochen weg und ich habe von denen nichts gehört(diesmal eine A4 seite dazugelegt wie sich der defekt äußert).
Wie kann/soll ich mich verhalten. Kann ich von dem Kauf zurücktreten? muss ich mir 6 wochen "reperaturzeit" bieten lassen?
Danke im vorraus.
Stand im Kauvertrag etwas von einer Gewehrleistung/Garantie? Grundsätzlich besteht ja keine Garantie Pflicht. Wenn es eine Gewehleistung gibt, welche Bestandteile sind darin enthalten?
Hennywise
27.04.2009, 21:51
Also meines Wissen beträgt die regelmäßige Gewährleistungspflicht bei Kaufverträgen i.d.R 3 Jahre. Sollten Mängel in Kaufverträgen auftreten hat man als Käufer das Recht auf 2-maligen Versuch der Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) unter angemessener Frist, des defekten Gerätes. Sollten diese beiden Nacherfüllungen scheitern bzw. direkt vom Verkäufer im Vorfeld abgelehnt werden, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und sollte den Kaufpreis rückerstattet bekommen. Liegt zusätzlich noch ein Verschulden des Verkäufers (hat den Mängel arglistig verschwiegen) kann man zusätzlich noch Schadensersatz statt Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendung geltend machen...
Bin mir jetzt auch nicht ganz sicher, aber so wie du schilderst war das Gerät bisher einmal zur Reparatur. D.h. momentan befindet sich der Verkäufer im 2. Versuch der Nacherfüllung bzw. Nachbesserung. Ich denke diesen zweiten Versuch sollte man noch vorübergehen lassen, auch wenn es anscheinend einige Zeit in Anspruch nehmen sollte.
Stand im Kauvertrag etwas von einer Gewehrleistung/Garantie? Grundsätzlich besteht ja keine Garantie Pflicht. Wenn es eine Gewehrleistung gibt, welche Bestandteile sind darin enthalten?
Was kauft ihr euch auch für komische Sachen...;)
Roc4Life
27.04.2009, 21:53
das kann ich dir nicht genau sagen wenn ich ehrlich bin, darum frag ich ja hier.
ich weiß, dass man auf elektronische geräte ja 24 gewehrleistung hat. das das was anderes als garantie ist, weiß ich auch. aber das wars auch schon.
als ich da eskaliert bin, haben die von der hotline gesagt, wenn der fernseher jetzt wieder zurück kommt, dass ich dann vom kaufvertrag zurücktreten kann und mein geld zurück bekomme, bzw mir ein neues gerät aussuchen darf.
aber was ist mit dem 3 monaten( gehe mal davon aus, dass es wieder 6wochen dauert) ohne dem fernseher, kann ich da eine entschädigung fordern?
Ich eskaliere auch gleich, wenn ich noch einmal Gewehrleistung lese.
aber was ist mit dem 3 monaten( gehe mal davon aus, dass es wieder 6wochen dauert) ohne dem fernseher, kann ich da eine entschädigung fordern?
Ich denke nicht, da du ja durch die Nichtnutzung des Fernsehers keinen Verlust gemacht hast. Wäre z.b. etwas anderes wenn es ein PKW wäre und du dadurch nicht mehr zur Arbeit gekommen wärst. Bin mir allerdings nicht wirklich sicher, da wir das nur mal in der Schule behandelt haben und das auch schon wieder ne Weile her ist.
Roc4Life
27.04.2009, 23:03
Ich denke nicht, da du ja durch die Nichtnutzung des Fernsehers keinen Verlust gemacht hast. Wäre z.b. etwas anderes wenn es ein PKW wäre und du dadurch nicht mehr zur Arbeit gekommen wärst. Bin mir allerdings nicht wirklich sicher, da wir das nur mal in der Schule behandelt haben und das auch schon wieder ne Weile her ist.
sowas haben die mir auch gesagt, aber da ich mich da nicht auskenne weder mit ausfallzeiten noch mit gewÄhrleistung, war ich mir auch nicht sicher.
Also meines Wissen beträgt die regelmäßige Gewährleistungspflicht bei Kaufverträgen i.d.R 3 Jahre. Sollten Mängel in Kaufverträgen auftreten hat man als Käufer das Recht auf 2-maligen Versuch der Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) unter angemessener Frist, des defekten Gerätes. Sollten diese beiden Nacherfüllungen scheitern bzw. direkt vom Verkäufer im Vorfeld abgelehnt werden, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und sollte den Kaufpreis rückerstattet bekommen. Liegt zusätzlich noch ein Verschulden des Verkäufers (hat den Mängel arglistig verschwiegen) kann man zusätzlich noch Schadensersatz statt Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendung geltend machen...
Bin mir jetzt auch nicht ganz sicher, aber so wie du schilderst war das Gerät bisher einmal zur Reparatur. D.h. momentan befindet sich der Verkäufer im 2. Versuch der Nacherfüllung bzw. Nachbesserung. Ich denke diesen zweiten Versuch sollte man noch vorübergehen lassen, auch wenn es anscheinend einige Zeit in Anspruch nehmen sollte.
Das mit dem zurückschicken stimmt nicht. Der Verkäufer hat eine einmalige Chance, den Fehler zu verbessern, besteht das Problem weiterhin, kann der Käufer das Geld zurückverlangen.
Da bin ich mir auch 100% sicher. Habe das Buch ja vor mir liegen. :) weiß T-Com mal darauf hin, dann bekommmste das Geld, oder ein neues Gerät.
Edit: Argh, ihr seit ja wieder aus Deutschland, da sieht es vielleicht wieder anders aus.
Das mit dem zurückschicken stimmt nicht. Der Verkäufer hat eine einmalige Chance, den Fehler zu verbessern, besteht das Problem weiterhin, kann der Käufer das Geld zurückverlangen.
Da bin ich mir auch 100% sicher. Habe das Buch ja vor mir liegen. :) weiß T-Com mal darauf hin, dann bekommmste das Geld, oder ein neues Gerät.
Edit: Argh, ihr seit ja wieder aus Deutschland, da sieht es vielleicht wieder anders aus.
In Deutschland hat man 2 Versuche zur Nacherfüllung.
Roc4Life
28.04.2009, 23:02
ja so siehts aus, hatte es mal mit dem tip von jauche versucht heute, aber klappte nicht:-)
vBulletin® v3.8.4, Copyright ©2000-2012, Jelsoft Enterprises Ltd.